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Der neue Bußgeldkatalog ist da

Warndreieck auf Autobahn

Seit dem 28. April 2020 gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Mit ihr greifen zahlreiche Änderungen der Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halte- und Parkverstöße, sowie Rettungsgassen-Verweigerer. Außerdem bringt die StVO neue Verkehrsregeln und mehr Sicherheit für Radfahrer mit sich.

Ab 21 km/h droht Fahrverbot

Wer in Zukunft gegen das Tempolimit verstößt, muss mit härteren Strafen rechnen als bisher. Bei Tempoüberschreitungen bis zu 20 km/h haben sich die Bußgelder verdoppelt. Wer jedoch innerorts mehr als 20 km/h zu viel auf dem Tacho hat, muss mit 80 € Strafe, einem Punkt in Flensburg und sogar einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerorts gelten die selben Strafen ab 26 km/h.

Hohe Strafen für Rettungsgassen-Verweigerer

Auch Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, müssen tiefer in die Tasche greifen. Hier sind 200 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Noch teurer wird es für die Fahrer, die durch diese Rettungsgasse fahren oder sich hinter Einsatzfahrzeuge hängen: min. 240 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Punkte für Falschparker

Verkehrswidriges Halten und Parken ist ebenfalls teurer geworden. Halten in zweiter Reihe kostet 55 €, Parken in zweiter Reihe mit Behinderung wird sogar mit 80 € und zusätzlich einen Punkt bestraft. Ähnlich sieht es beim Parken auf Geh- und Radwegen sowie dem Halten auf Schutzstreifen aus. Bei Behinderung sind 70 € und ein Punkt fällig.

Radarwarner nutzen wird teuer

Die neue StVO verbietet die Verwendung von Blitzer-Apps. Wer sich von einer App oder seinem Navigationsgerät auf Blitzer aufmerksam machen lässt, muss mit einer Geldbuße von 75 € und einen Punkt rechnen.

Grünpfeil-Schild für Radfahrer

Das Grünpfeil-Schild an Ampeln gilt seit dem 28.04. nun auch für Fahrradfahrer und soll das rechts abbiegen von einem Radfahrstreifen oder Radweg vereinfachen. Ein eigenes Grünpfeilschild für Radfahrer ist bereits in Planung.

Weitere Neuerungen

  • Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten, wenn sie Fahrräder, Fußgängern oder E-Roller überholen
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
  • Beim Parken vor Kreuzungen müssen mindestens acht Meter Abstand zum Schnittpunkt gehalten werden
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen, da mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss

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